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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten Südzucker BKK

seal butler umzug
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Zuschüsse für Umzüge durch die Südzucker BKK in Deutschland

Die Südzucker BKK, eine Betriebskrankenkasse mit Tradition, bietet ihren Versicherten eine Vielzahl an Leistungen im Bereich Pflegeversicherung, Zusatzangeboten und gesundheitsbezogenen Unterstützungen an. Auch bei der Finanzierung eines pflegebedingten Umzugs spielt sie eine Rolle. Ein Umzug kann dabei als Teil sogenannter wohnumfeldverbessernder Maßnahmen gelten und wird – unter bestimmten Voraussetzungen – finanziell unterstützt.

Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen kann schnell sehr teuer werden. Die Südzucker BKK bietet hier mit ihren Zuschüssen eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die bis zu 4.180 Euro erreichen kann. Wichtig ist, dass Versicherte rechtzeitig Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, alle Unterlagen vollständig einreichen und die Maßnahme erst nach Genehmigung beginnen.

Die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erleichtert zudem den gesamten Prozess erheblich. So können pflegebedürftige Menschen, Schwerbehinderte oder Senioren ihren Wohnort wechseln, ohne von den hohen Kosten überfordert zu werden – und erhalten zugleich ein Zuhause, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Bedeutung von Umzugshilfen

Ein Umzug ist mehr als das bloße Wechseln des Wohnorts. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bedeutet er oft den Schlüssel zu mehr Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit. Typische Gründe für einen notwendigen Umzug sind:

  1. Die bisherige Wohnung ist nicht barrierefrei.
  2. Pflegebedürftigkeit hat sich verschärft.
  3. Ein Umzug ins Pflegeheim wird medizinisch notwendig.
  4. Ein Umzug erleichtert die Betreuung durch Angehörige.
  5. Der Weg zu Ärzten, Therapien oder Hilfsangeboten muss verkürzt werden.

Die Südzucker BKK erkennt diese Notsituationen an und kann – über ihre Pflegekasse – Zuschüsse gewähren, wenn der Umzug der Verbesserung des Wohnumfelds dient.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Pflegeversicherung nach SGB XI

Die rechtliche Grundlage für Zuschüsse bildet das Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung). Darin ist geregelt, dass Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds haben. Dazu können bauliche Eingriffe, aber auch ein Umzug in eine passend ausgestattete Wohnung zählen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Ein Umzug gilt offiziell als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er folgende Kriterien erfüllt:

  1. Der bisherige Wohnraum ist nicht mehr nutzbar oder angemessen.
  2. Der Umzug führt nachweislich zu einer Verbesserung der Selbstständigkeit.
  3. Das pflegerische Umfeld verbessert sich deutlich.

Höhe des Zuschusses

Die Pflegekassen – also auch die Südzucker BKK – können bis zu 4.000 bis 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt gewähren. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, addiert sich dieser Betrag sogar.

Anspruchsberechtigte

Die Frage, wer überhaupt Anspruch auf Zuschüsse zu Umzugskosten hat, lässt sich in verschiedene Gruppen unterteilen:

  1. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5).
    Sie sind die Hauptzielgruppe, da für sie die Pflegekasse zuständig ist.
  2. Schwerbehinderte ohne Pflegegrad.
    Hier greifen andere Leistungsträger (Sozialamt oder Integrationsamt).
  3. Rentner mit geringen finanziellen Mitteln.
    Neben der Pflegekasse können auch Sozialhilfeträger einspringen.
  4. Personen mit gesundheitlich begründetem Umzugsbedarf.
    Auch wenn kein Pflegegrad vorliegt, können Krankenkasse oder Rentenversicherung unter bestimmten Umständen unterstützen, insbesondere wenn eine berufliche Wiedereingliederung betroffen ist.

Zuschuss der Südzucker BKK Pflegekasse

  1. Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
  2. Gilt für Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in eine Einrichtung.
  3. Voraussetzung: Genehmigung VOR Beginn der Maßnahme.

Weitere Leistungen

  1. Hilfsmittelversorgung: Finanzierung von Umbauten oder Hilfsmitteln im neuen Zuhause.
  2. Zusatzangebote: Bonusprogramme, Gesundheitstrainings etc. (indirekt entlastend).

Weitere Kostenträger

  1. Sozialamt: Übernimmt Kosten im Rahmen der Hilfe zur Pflege für Nicht-BKK-Fälle.
  2. Integrationsamt: Zuschüsse bei beruflich bedingten Umzügen.
  3. Rentenversicherung: Kann Umzugskosten übernehmen, wenn Reha und Wiedereingliederung gefährdet wären.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Antragstellung bei der Südzucker BKK

Damit die Umzugskosten bezuschusst werden, ist ein klarer Antragsprozess einzuhalten:

Schritt 1: Beratung

Vor Beginn: Unbedingt telefonische oder schriftliche Beratung bei der Südzucker BKK suchen.

Schritt 2: Antrag

Formlos oder per Formular von der Website (Rubrik „Anträge“).

Schritt 3: Unterlagen

Notwendige Dokumente sind unter anderem:

  1. Pflegegradsbescheid
  2. Ärztliches Attest/Gutachten
  3. Detaillierte Begründung
  4. Kostenvoranschläge (z. B. von Butler Umzüge GmbH)
  5. Nachweis zur neuen Wohnung (Fotos/Skizzen)

Schritt 4: Prüfung

Die BKK prüft medizinischen/pflegerischen Bedarf und Angemessenheit der Kosten.

Schritt 5: Bescheid

Nach Genehmigung darf die Umzugsmaßnahme beginnen. Erst danach werden Kosten übernommen.

Kooperation mit Umzugsunternehmen – Butler Umzüge GmbH

Ein Partner, der sich in Berlin und bundesweit bei Pflege- und Senioren-Umzügen etabliert hat, ist Butler Umzüge GmbH. Full-Service-Angebot
  • Beratung und Terminplanung
  • Möbel- und Küchendemontage
  • Verpackungs- und Transportsicherheit
  • Einrichtung am neuen Wohnort
  • Entsorgung und Renovierung bei Bedarf
Vorteile für Versicherte
  1. Stressfreie Abwicklung
  2. Spezialisierung auf Pflege- und Senioren-Umzüge
  3. Erfahrung mit Kostenvoranschlägen für Krankenkassen
  4. Zusammenarbeit mit Angehörigen, Pflegepersonal und Ärzten
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Zuschusshöhe und Leistungen der BKK EVM

  1. Maximaler Zuschuss: 4.180 € pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme seit Januar 2025
  2. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt entsprechend bis zu 16.720 € oder anteilig
  3. Kosten werden gedeckt für Umzugsunternehmen, Transport, Material, Anpassungen in der Wohnung wie Türverbreiterungen, Treppenlifte, barrierefreie Umbauten
  4. Wiederholte Beantragung möglich bei geänderter Pflegesituation
  5. Keine pauschale Auszahlung, sondern präzise Prüfung des individuellen Bedarfs
  6. Kostenübernahme durch Sozialamt ergänzend möglich, z.B. für ALG II-Empfänger, sofern Pflegekasse nicht alles deckt

Praxisbeispiele

Praxisbeispiel 1: Schwerbehinderte Person ohne Pflegegrad

Herr M., 58 Jahre, schwerbehindert mit GdB 70, jedoch kein Pflegegrad.

  1. Alte Wohnung: 3. Stock ohne Aufzug.
  2. Neue Wohnung: Barrierefreie Erdgeschosswohnung.
  3. Zuständigkeit: Nicht Pflegekasse, sondern Sozialamt.
  4. Zuschuss: Teilweise Finanzierung der Transportkosten und Renovierung.

Praxisbeispiel 2: Pflegebedürftige Seniorin

Frau M., 83 Jahre, Pflegegrad 3, lebt allein im 4. Stock.

  1. Alte Wohnung unzumutbar (kein Aufzug, Sturzgefahr).
  2. Umzug in betreutes Wohnen.
  3. Antrag bei Südzucker BKK Pflegekasse mit ärztlichem Attest.
  4. Bewilligung: 3.800 Euro Unterstützung.

Renovierungskosten und Umzug

Neben den reinen Umzugskosten können auch Renovierungskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden – etwa:

  1. Abbau von Schwellen oder Türen
  2. Badezimmerumbau
  3. Rollstuhlgerechte Anpassungen

Finanzielle Unterstützungen zusätzlich

  1. Steuerliche Absetzbarkeit: Umzugskosten können teils als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  2. Wohngeldreform: Rentner mit geringem Einkommen erhalten in bestimmten Fällen Wohngeldzuschüsse.
  3. Regionale Stiftungen: Lokale Hilfsfonds fördern barrierefreie Umzüge.

FAQ

Welche Zuschüsse gibt es für Schwerbehinderte beim Umzug?

Je nach Situation: 4.000–4.180 Euro von der Pflegekasse, ansonsten Sozialamt/Integrationsamt.

Direkt nur pflegebedingte Umzüge. Normale Umzüge nicht.

Pflegeversicherung übernimmt pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung müssen Versicherte meist selbst tragen.

Ja, wenn er nachweislich das Leben der betroffenen Person erheblich erleichtert.

Mit formlosem Antrag, Pflegegrads-Bescheid, Attest und Kostenvoranschlägen bei der Südzucker BKK.

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