Die Südzucker BKK, eine Betriebskrankenkasse mit Tradition, bietet ihren Versicherten eine Vielzahl an Leistungen im Bereich Pflegeversicherung, Zusatzangeboten und gesundheitsbezogenen Unterstützungen an. Auch bei der Finanzierung eines pflegebedingten Umzugs spielt sie eine Rolle. Ein Umzug kann dabei als Teil sogenannter wohnumfeldverbessernder Maßnahmen gelten und wird – unter bestimmten Voraussetzungen – finanziell unterstützt.
Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen kann schnell sehr teuer werden. Die Südzucker BKK bietet hier mit ihren Zuschüssen eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die bis zu 4.180 Euro erreichen kann. Wichtig ist, dass Versicherte rechtzeitig Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, alle Unterlagen vollständig einreichen und die Maßnahme erst nach Genehmigung beginnen.
Die Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erleichtert zudem den gesamten Prozess erheblich. So können pflegebedürftige Menschen, Schwerbehinderte oder Senioren ihren Wohnort wechseln, ohne von den hohen Kosten überfordert zu werden – und erhalten zugleich ein Zuhause, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ein Umzug ist mehr als das bloße Wechseln des Wohnorts. Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bedeutet er oft den Schlüssel zu mehr Lebensqualität, Sicherheit und Selbstständigkeit. Typische Gründe für einen notwendigen Umzug sind:
Die Südzucker BKK erkennt diese Notsituationen an und kann – über ihre Pflegekasse – Zuschüsse gewähren, wenn der Umzug der Verbesserung des Wohnumfelds dient.
Die rechtliche Grundlage für Zuschüsse bildet das Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung). Darin ist geregelt, dass Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds haben. Dazu können bauliche Eingriffe, aber auch ein Umzug in eine passend ausgestattete Wohnung zählen.
Ein Umzug gilt offiziell als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
Höhe des Zuschusses
Die Pflegekassen – also auch die Südzucker BKK – können bis zu 4.000 bis 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person im Haushalt gewähren. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, addiert sich dieser Betrag sogar.
Die Frage, wer überhaupt Anspruch auf Zuschüsse zu Umzugskosten hat, lässt sich in verschiedene Gruppen unterteilen:
Weitere Leistungen
Weitere Kostenträger
Damit die Umzugskosten bezuschusst werden, ist ein klarer Antragsprozess einzuhalten:
Schritt 1: Beratung
Vor Beginn: Unbedingt telefonische oder schriftliche Beratung bei der Südzucker BKK suchen.
Schritt 2: Antrag
Formlos oder per Formular von der Website (Rubrik „Anträge“).
Schritt 3: Unterlagen
Notwendige Dokumente sind unter anderem:
Schritt 4: Prüfung
Die BKK prüft medizinischen/pflegerischen Bedarf und Angemessenheit der Kosten.
Schritt 5: Bescheid
Nach Genehmigung darf die Umzugsmaßnahme beginnen. Erst danach werden Kosten übernommen.
Herr M., 58 Jahre, schwerbehindert mit GdB 70, jedoch kein Pflegegrad.
Frau M., 83 Jahre, Pflegegrad 3, lebt allein im 4. Stock.
Neben den reinen Umzugskosten können auch Renovierungskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden – etwa:
Je nach Situation: 4.000–4.180 Euro von der Pflegekasse, ansonsten Sozialamt/Integrationsamt.
Direkt nur pflegebedingte Umzüge. Normale Umzüge nicht.
Pflegeversicherung übernimmt pflegebedingte Kosten, Unterkunft und Verpflegung müssen Versicherte meist selbst tragen.
Ja, wenn er nachweislich das Leben der betroffenen Person erheblich erleichtert.
Mit formlosem Antrag, Pflegegrads-Bescheid, Attest und Kostenvoranschlägen bei der Südzucker BKK.

